Versandkosten und Lieferung

1. Versand innerhalb Deutschlands

Wir liefern innerhalb Deutschlands zu folgenden Versandkonditionen:

Versandkostenfreie Lieferung

Ab einem Warenwert von 2.000,00 € erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands versandkostenfrei.

Maßgeblich ist der Warenwert nach Abzug eventuell gewährter Rabatte und vor Berechnung der Versandkosten.

Versandkosten bei einem Warenwert unter 2.000,00 €

  • Paketversand bis 30 kg: 8,90 € inkl. gesetzlicher MwSt.
  • Speditions- bzw. LKW-Versand über 30 kg: 59,00 € inkl. gesetzlicher MwSt.

Die genannten Versandkosten verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Unabhängig vom Gewicht kann bei besonders sperrigen, empfindlichen oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht paketversandfähigen Waren ein Versand per Spedition erforderlich sein. Die für den jeweiligen Artikel maßgebliche Versandart wird im Bestellprozess bzw. bei dem betreffenden Artikel ausgewiesen.


2. Paketversand

Paketversandfähige Waren werden grundsätzlich durch einen von uns beauftragten Paketdienst an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zugestellt.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, bei der Bestellung eine vollständige und korrekte Lieferadresse anzugeben.

Ist eine Zustellung aufgrund einer vom Kunden fehlerhaft oder unvollständig angegebenen Lieferadresse nicht möglich, können dem Kunden hierdurch tatsächlich entstehende zusätzliche Kosten berechnet werden, soweit der Kunde die fehlgeschlagene Zustellung zu vertreten hat und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.


3. Speditions- und LKW-Lieferungen

Schwere, sperrige oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht paketversandfähige Maschinen und Waren werden per Spedition bzw. LKW geliefert.

Soweit bei dem jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung:

frei Haus, jedoch unentladen.

„Frei Haus“ bedeutet, dass wir die Transportkosten bis zur vereinbarten Lieferadresse übernehmen.

Nicht Bestandteil der normalen Lieferung sind insbesondere:

  • Entladung der Ware
  • Bereitstellung eines Gabelstaplers, Krans oder sonstigen Hebegeräts
  • Einbringung in Gebäude, Werkstätten oder Produktionshallen
  • Transport innerhalb eines Grundstücks oder Gebäudes
  • Aufstellung der Maschine
  • Montage
  • elektrischer oder sonstiger Anschluss
  • Inbetriebnahme
  • Einweisung oder Schulung

Sofern eine dieser Leistungen angeboten und vom Kunden gewünscht wird, muss sie vor der Lieferung ausdrücklich vereinbart werden.


4. Entladung bei Speditions- und LKW-Lieferungen

Bei einer als „frei Haus, unentladen“ ausgewiesenen Lieferung ist die Entladung grundsätzlich vom Empfänger zu organisieren.

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass zum angekündigten bzw. vereinbarten Lieferzeitpunkt:

  • eine zur Warenannahme berechtigte Person anwesend ist,
  • ausreichend Personal für die Entladung zur Verfügung steht und
  • geeignete Entlade- und Hebemittel vorhanden sind.

Abhängig von Gewicht und Abmessungen der Maschine können insbesondere erforderlich sein:

  • Gabelstapler
  • Kran
  • geeignetes Hubgerät
  • Hubwagen
  • geeignete Auffahrrampen oder
  • entsprechend qualifiziertes Personal.

Eine Hebebühne, ein Mitnahmestapler, Kran oder eine andere Entladehilfe ist nur Bestandteil der Lieferung, wenn dies ausdrücklich vorab mit uns vereinbart wurde.

Die für die Entladung erforderlichen Voraussetzungen sollten deshalb insbesondere bei schweren Maschinen vor der Bestellung bzw. spätestens vor dem vereinbarten Liefertermin geprüft werden.


5. Voraussetzungen für die Anlieferung

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die angegebene Lieferadresse mit dem für die Lieferung vorgesehenen Fahrzeug gefahrlos und ohne außergewöhnliche Hindernisse erreichbar ist.

Bei Speditions- und LKW-Lieferungen müssen insbesondere:

  • Straßen und Zufahrten ausreichend breit sein,
  • erforderliche Durchfahrtshöhen vorhanden sein,
  • Zufahrten und Verkehrsflächen ausreichend tragfähig sein,
  • Tore und Einfahrten ausreichend dimensioniert sein und
  • ausreichende Rangiermöglichkeiten vorhanden sein.

Soweit für die Anlieferung besondere örtliche Maßnahmen erforderlich sind, beispielsweise:

  • Zufahrtsgenehmigungen,
  • Sondergenehmigungen,
  • Straßensperrungen,
  • Halteverbotszonen,
  • Entladegenehmigungen oder
  • sonstige behördliche Genehmigungen,

sind diese vom Kunden rechtzeitig zu organisieren, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

Kann eine vereinbarte Anlieferung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, können hierdurch tatsächlich entstehende und erforderliche Mehrkosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.

Hierzu können beispielsweise Kosten für:

  • zusätzliche Wartezeiten,
  • eine erneute Anfahrt,
  • Rücktransport oder
  • erforderliche Zwischenlagerung

gehören.


6. Avisierung bei Speditionslieferungen

Bei Speditions- und LKW-Sendungen kann vor der Anlieferung eine telefonische, per SMS oder per E-Mail erfolgende Avisierung durch die Spedition stattfinden.

Der Kunde sollte daher bei der Bestellung eine Telefonnummer und E-Mail-Adresse angeben, unter der er für die Abstimmung der Anlieferung erreichbar ist.

Eine Avisierung mit einem bestimmten Zeitfenster erfolgt nur, soweit dies vom jeweiligen Transportdienstleister angeboten bzw. ausdrücklich vereinbart wurde.


7. Transportschäden und Fehlmengen

Bitte überprüfen Sie die Lieferung bei Erhalt nach Möglichkeit auf äußerlich erkennbare Beschädigungen und offensichtliche Fehlmengen.

Sind Verpackung oder Ware bei der Anlieferung sichtbar beschädigt, empfehlen wir:

  • den Schaden auf dem Fracht- bzw. Lieferschein zu vermerken,
  • den Schaden nach Möglichkeit vom Fahrer bestätigen zu lassen,
  • Fotos von Verpackung und Ware anzufertigen und
  • uns möglichst zeitnah über den Schaden zu informieren.

Diese Mitwirkung erleichtert uns die Schadensabwicklung gegenüber dem Transportdienstleister.

Wichtig für Verbraucher

Die vorstehenden Hinweise stellen keine Voraussetzung für die gesetzlichen Gewährleistungs- oder sonstigen Rechte von Verbrauchern dar. Gesetzliche Ansprüche des Verbrauchers werden durch eine unterlassene Schadensmeldung gegenüber dem Transporteur oder uns nicht eingeschränkt.

Hinweis für Unternehmer

Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, bleiben die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere nach § 377 HGB, unberührt.


8. Teillieferungen

Wir sind berechtigt, eine Bestellung in mehreren Teillieferungen auszuliefern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

Werden Teillieferungen von uns veranlasst, entstehen dem Kunden hierdurch keine zusätzlichen Versandkosten.

Die Gefahrtragung bei Lieferungen an Verbraucher richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.


9. Lieferzeiten

Die für den jeweiligen Artikel geltende Lieferzeit wird auf der entsprechenden Produktseite bzw. im Bestellprozess angegeben.

Lieferzeiten werden grundsätzlich in Werktagen von Montag bis Freitag angegeben. Gesetzliche Feiertage am Versand- oder Lieferort können die Lieferzeit entsprechend beeinflussen.

Bei Bestellungen mehrerer Artikel mit unterschiedlichen Lieferzeiten können die Waren – soweit für den Kunden zumutbar – entweder gemeinsam oder in mehreren Teillieferungen versendet werden.

Bei einer Teillieferung entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Versandkosten, sofern diese von uns veranlasst wurde.

Bei Speditions- und LKW-Lieferungen kann sich innerhalb der angegebenen Lieferzeit eine zusätzliche Terminabstimmung mit dem Transportdienstleister ergeben.


10. Selbstabholung

Sofern für die betreffende Bestellung eine Selbstabholung vereinbart wurde, ist eine Abholung an unserem Lager möglich.

Eine Abholung darf erst erfolgen, nachdem der Kunde von uns eine Abholbestätigung erhalten hat.

Bei schweren oder sperrigen Maschinen ist der Abholer selbst dafür verantwortlich, ein für:

  • Gewicht,
  • Abmessungen und
  • Beschaffenheit der Ware

geeignetes Fahrzeug bereitzustellen.

Der Abholer ist außerdem für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

Soweit für die Verladung besondere Hilfsmittel erforderlich sind, sollte dies vor der Abholung mit uns abgestimmt werden.


11. Lieferungen außerhalb Deutschlands

Lieferungen außerhalb Deutschlands erfolgen nur in die im Onlineshop ausdrücklich angebotenen Lieferländer.

Die für das jeweilige Lieferland anfallenden Versandkosten werden dem Kunden vor Abschluss der Bestellung im Onlineshop angezeigt.

Für Länder, die im Onlineshop nicht als Lieferland angeboten werden, kann gegebenenfalls ein individuelles Angebot angefragt werden. Ein Versand erfolgt in diesem Fall erst nach gesonderter Vereinbarung.

Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche:

  • Zölle,
  • Einfuhrumsatzsteuern,
  • Gebühren oder
  • sonstige öffentliche Abgaben

anfallen.

Soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, werden solche Abgaben nicht von uns erhoben und sind vom Empfänger gegenüber den zuständigen Behörden bzw. Stellen zu entrichten.


12. Bedeutung von „frei Haus“

Soweit eine Lieferung als „frei Haus“ bezeichnet wird, bezieht sich dies ausschließlich auf die Übernahme der vereinbarten Transportkosten bis zur Lieferadresse.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, beinhaltet eine Lieferung „frei Haus“ insbesondere nicht:

  • Entladung,
  • Einbringung,
  • Verbringung an den endgültigen Aufstellort,
  • Aufstellung,
  • Montage,
  • Installation,
  • Anschluss,
  • Inbetriebnahme oder
  • Einweisung.

Bei schweren Maschinen empfehlen wir, bereits vor der Bestellung zu prüfen, welche Entlade- und Transportmittel am Lieferort zur Verfügung stehen.


13. Gesetzliche Rechte

Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln, Lieferverzug oder sonstigen Leistungsstörungen bleiben durch diese Versand- und Lieferbedingungen unberührt.

Für Verbraucher gelten insbesondere die zwingenden gesetzlichen Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs.